BERATUNGSFELDER
„Aller Eifer, etwas zu erreichen, nutzt freilich gar nichts, wenn du das Mittel nicht kennst, das dich zum erstrebten Ziel trägt und leitet.“ (Cicero)

Um gute Arbeit leisten zu können, kommt man heutzutage nicht umhin, sich zu spezialisieren. Seit 1986 arbeite ich daher auf dem Gebiet des Zivilrechts, wobei der Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht liegt:

•  Allg. Zivilrecht - Vertragsrecht
•  Familienrecht
•  Ehescheidung  und Güterrecht
•  Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
•  Unterhaltsrecht
•  Versorgungsausgleich
•  Eheverträge
•  Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
•  Internationales Familienrecht
•  Betreuungsrecht
•  Vorsorgevollmacht
•  Patientenverfügung
•  Erbrecht
•  Mediation

Sollten sie Probleme in anderen Rechtsgebieten haben, empfehle ich ihnen gern eine kompetente Kollegin /-en.
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