ERBRECHT
„Das Geben erfordert Verstand.“
(Ovid)


Erben und Vererben sind höchst sensible Bereiche des Zusammenlebens, deren emotionaler Aspekt, dass es hierbei um das Ableben eines Menschen geht, die rechtlichen Grundlagen oft vergessen lässt. Pietät auf Seiten der Erben, Verantwortungs- und Gerechtigkeitsempfinden bei den Überlegungen des Verfassers eines Testamentes verstellen dann die nüchterne Sicht auf die juristischen Fakten. Dabei ist es für alle Beteiligten stets von großem Nutzen, wenn Rechtsansprüche im Vorfeld geklärt werden, bevor die Eröffnung eines Testamentes unter den Erben zu Auseinandersetzungen führt. Die meisten Streitigkeiten können bereits durch die eindeutige Formulierung des letzten Willens vermieden werden. Unter diesem Aspekt ist besonders unverständlich, dass nur jeder fünfte Deutsche ein Testament aufsetzt. Und es ist bemerkenswert, dass neun von zehn erbrechtlichen Verfügungen wegen falscher Formulierungen den Nachlass nicht im Sinne ihres Verfassers regeln.

In Anbetracht dieser Tatsachen empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig kompetente Unterstützung zu holen. Ich helfe Ihnen dabei, Ihren letzen Willen exakt und nachvollziehbar aufzusetzen und Unterstütze Sie bei der Absicherung Ihres Partners, Ihrer Kinder und Ihrer Firma.
Außerdem berate ich Sie bei der Annahme einer zweifelhaften Erbschaft, regele die Vereinbarungen Ihrer Erbengemeinschaft oder helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Testament.

Im Bereich Erbrecht berate ich Sie in folgenden Feldern:

•  Testamentsgestaltung (z.B. Einzeltestament,
    Ehegattentestament, Patchworkfamilie)
•  Unternehmertestament u. Unternehmensfortführung
•  Ausschlagung und Anfechtung
•  Pflichtteilsrechte
•  Lebensversicherung im Erbfall

Sollten sie Probleme in anderen Rechtsgebieten haben, empfehle ich ihnen gern eine kompetente Kollegin /-en.
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